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Gahr warnt grundsätzlich vor Vorverurteilung auf Basis von Rechnungshof-Rohberichten
2016-10-20 | Presseaussendungen
ÖVP-Rechnungshofsprecher Abg. Hermann Gahr warnt grundsätzlich und eindringlich davor, auf Basis von Rohberichten des Rechnungshofes Vorverurteilungen zu treffen. Aktueller Anlass dafür ist eine Kritik des Rechnungshofes am Bundesdenkmalamt und dessen wirtschaftlicher Führung, die von FPÖ-Kultursprecher Rosenkranz postwendend für eine Kritik am Bundesdenkmalamt aufgegriffen wurde.„Es ist das Wesen von Rohberichten, dass die überprüfte Stelle noch keine Möglichkeit hatte, Stellung zu nehmen. Daher sind Rohberichte vertraulich. Und daher ist es unfair, einseitig und abzulehnen, dies für parteipolitisches Kleingeld zu nutzen“, betonte Gahr. „Warten wir die Stellungnahmen des betroffenen Bundesdenkmalamtes und den offiziellen Rechnungshofbericht ab. Dann ist noch immer Zeit genug, auch politisch Position zu beziehen.“