Presse
Gahr: Änderung des Marktordnungsgesetzes bringt Bürokratieabbau für die Landwirtschaft
2018-07-09 | Presseaussendungen
„Unsere Bundesregierung hat sich zur Aufgabe gemacht, den Bürokratieaufwand für die Bäuerinnen und Bauern zu verringern. Mit der Änderung des Marktordnungsgesetzes lässt Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger ihren Worten Taten folgen“, sagt der Tiroler Abgeordnete Hermann Gahr in seiner Rede im Plenum. Österreich nützt im Marktordnungsbereich die von der EU eingeräumten neuen Gestaltungsmöglichkeiten und verringert den Verwaltungsaufwand für die heimische Landwirtschaft hier deutlich. Eine Änderung der aktuellen Verordnung wurde auch notwendig, da bestehende Vorschriften nicht mehr aktuell sind.

EU-Recht wird mit der Novellierung des Marktrechts 1:1 umgesetzt. „Damit soll vor allem Golden Plating vermieden werden. Leider ist Österreich Weltmeister in der Übererfüllung von EU-Recht, das bringt für die heimischen Landwirte einen großen Mehraufwand, der nicht abgegolten wird. Mehr Arbeit für gleiches Geld, das ist ein schlechter Deal. Deswegen war die Änderung des Marktordnungsgesetzes dringend notwendig“, betont Gahr.Künftig werden Bestimmungen über die sogenannten Betriebsinhaber nicht mehr zur Anwendung kommen. Bisher bekamen Personen die Flughäfen, Wasserwerke und dauerhafte Sport- und Freizeitflächen betrieben sowie Eisenbahnverkehrsleistungen oder Immobiliendienstleistungen erbringen, keine Direktzahlungen, außer sie konnten nachweißen, dass sie bestimmt Kriterien erfüllen. Zum Beispiel, dass ihre landwirtschaftliche Tätigkeit nicht unwesentlich ist.

„Wie dieses Beispiel schon zeigt, verursachte das einen großen bürokratischen Aufwand, außerdem betraf diese Verordnung nur wenige Betriebe. Mit der neuen Regelung können Personen, die neben der landwirtschaftlichen Tätigkeit derartige Aktivitäten betrieben, ohne Erbringung zusätzlicher Nachweise Zahlungen erhalten. Flächen im angegrenzten Bereich von Flughäfen oder als Teil von Golf- und Sportplätzen bleiben aber weiterhin nicht beihilfefähig“, erklärt Gahr in seiner Rede genau.  Eine positive Änderung gibt es auch im Bereich der freien Hutweiden, hier gibt es nun die Möglichkeit zusätzliche Zahlungsansprüche zu lukrieren: „Besonders für die Bäuerinnen und Bauern in Tirol bedeutet das eine Verbesserung. Aufgrund einer Vorgabe der EU gibt es jetzt für Landwirte die freie Hutweiden haben erhöhte Prämien“, sagt Gahr abschließend.