Presse
Hermann Gahr zum Landarbeitsgesetz: „Novellierung sichert Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze im ländlichen Raum“
2018-11-28 | Presseaussendungen

(Wien, 28. November 2018) Heute, Donnerstag, wurde im Sozialausschuss ein wichtiger Schritt für Arbeitnehmer im land- und forstwirtschaftlichen Bereich behandelt. Bereits im Dezember soll das Landarbeitsgesetz im Plenum beschlossen werden. „Bei Arbeitnehmern im nicht land- und forstwirtschaftliche Bereich gilt bereits seit 1. September diesen Jahres die Arbeitszeitflexibilisierung, dies soll nun auch im Landarbeitsgesetz ermöglicht werden“, erklärt ÖVP-Abgeordneter und Mitglied des Landwirtschaftsausschusses Hermann Gahr.

„Das Landarbeitsgesetz wurde an die Gegebenheit der geänderten Wirtschaftsbeziehungen angepasst und bereits 40 Jahre bestehende Regelungen weiterentwickelt. Diese Anpassungen waren längst überfällig, um die Wettbewerbsfähigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe zu stärken. Neue Arbeitsplätze werden damit geschaffen und vorhandene gesichert“, so Gahr weiter. Betroffen von der Novellierung des Landarbeitsgesetzes sind rund 100.000 Beschäftigte im land- und forstwirtschaftlichen Bereich, angefangen von Saisoniers über Forstarbeiter bis zu Lagerhausmitarbeiter.

„Gerade in der Land- und Forstwirtschaft ist Flexibilität gefragt, Arbeiten müssen fristgerecht erledigt werden, etwa bei drohenden Unwettern. Wenn Arbeitsspitzen anfallen, ist es nötig, dass Arbeiter auch einmal länger arbeiten, dafür gibt es dann wieder größere Freizeitblöcke. Speziell Saisoniers sind sogar darauf angewiesen, dass sie in weniger Monaten, so viel wie möglich Arbeiten können“, sagt Gahr.

Ungleichbehandlung wurde behoben: Land- und forstwirtschaftliche Lehrlinge bekommen Internatskosten ersetzt

Im vergangenen Jahr wurde im Nationalrat auf Grundlage des Berufsausbildungsgesetzes, eine Kostenübernahme für Unterkunft und Verpflegung beschlossen. Dies umfasst land- und forstwirtschaftliche Lehrlinge nicht, da diese im Landarbeitsgesetz geregelt sind. Nun wird auch dieses Gesetz adaptiert und alle Lehrlinge bekommen rückwirkend ab dem 1. Jänner 2018 eine Kostenerstattung für ihre Internatskosten. Die nötigen Mittel dazu kommen aus den Insolvenz-Entgeldfonds.

„Ich bin sehr froh, dass diese Ungleichbehandlung endlich behoben wird. Alle Lehrlinge sind gleich viel wert und leisten wichtige Arbeit, deswegen sind Unterschiede hier fehl am Platz. Es darf keine zwei Klassen von Lehrlingen geben, wir in Österreich können gerade auf unsere Lehrlingsausbildung stolz sein, deswegen müssen wir unsere Jungen auch dementsprechend fördern“, bekräftigt Hermann Gahr abschließend.