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Nationalrat beschließt neues Schieß- und Sprengmittelgesetz
2009-10-21 | Presseaussendungen

Praxistauglichkeit, Sicherheit und überschaubare Bürokratie als wesentliche Eckpunkte

Mit 1. Jänner 2010 tritt in Österreich ein neues, zeitgemäßes Schieß- und Sprengmittelgesetz in Kraft, da das bisherige Gesetz aus dem Jahre 1935 stammt. Der Einsatz von Schieß- und Sprengmitteln ist ob seiner Risiken sensibel und gefährlich. Im neuen Gesetz werden Herstellung, Erzeugung, Handel, Besitz und Erwerb sowie die behördliche Kontrolle geregelt, berichtet ÖVP-Abg. Hermann Gahr anlässlich der heutigen Plenardebatte des Nationalrates. "Wer Sprengmittel herstellt und handelt, muss Ausbildung und Praxis nachweisen. Wer eine Handelsbefugnis beantragt, muss Sprengbeauftragter sein und eine einschlägige Ausbildung nachweisen", betont Gahr die Grundzüge des neuen Gesetzes.

Hauptsächlich kommen Sprengmittel in der Bauwirtschaft bei Tunnel- und Straßenbauten sowie bei Steinbrüchen zum Einsatz. Im Winter werden vielerorts von Gemeinden und Dienstleistern Lawinen gesprengt, um Menschen und Objekte zu sichern. Sportschützen und Jäger setzen Schießmittel in Ausübung ihres Berufes und im Hobby- und Freizeitbereich ein. Über viele Jahrzehnte war es möglich, dass die Traditionsschützen ihre Patronen mit Sorgfalt und Fachkenntnis mehrmals laden konnten. "Mit der neuen Gesetzesinitiative war diese Regelung in Gefahr. Durch den Einsatz der Schützen selbst sowie deren Vertretungen war es nunmehr möglich, eine praxistaugliche Lösung sicherzustellen", so der ÖVP-Abgeordnete.

Gahr, selbst aktiver Schütze aus Terfens in Tirol, zeigt sich mit der neuen Regelung zufrieden. "Die Situation aus der Praxis kenne ich, die Gefahren und Risiken sind überschaubar. Das neue Gesetz sichert die bestehende Praxis, und die Sicherheit bleibt erhalten", schloss Gahr.