Presse
Gahr: Wenn's Babys eilig haben - Hebammen dürfen Auto im Parkverbot abstellen
2013-01-31 | Presseaussendungen

"Wenn Hebammen zu einer Hausgeburt gerufen werden, verlieren sie künftig keine wichtige Zeit mehr mit der Suche nach einem Parkplatz. Sie können ihren Wagen ab 31. März 2013 auch im Halte- und Parkverbot abstellen", zeigt sich der Tiroler Abgeordnete Hermann Gahr heute, Donnerstag, sehr erfreut, dass es in Zusammenarbeit mit dem BMVIT gelungen ist, diese Neuerung in der Straßenverkehrsordnung im Parlament zu beschließen.

 

"Damit kommen wir einem langjährigen Wunsch von Hebammen nach, dass sie im Notfall auch in Halte- und Parkverbotszonen halten dürfen. Hier geht es um das Wohlergehen von Müttern und Babys, da zählt oft jede Minute. In Zukunft können Hebammen genauso wie Ärztinnen und Ärzte im Dienst und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten in Einsatzfällen rasch und ohne zeitraubende Suche nach einem legalen Parkplatz helfen", betont Gahr.

 

Die große Zustimmung im heutigen Plenum sei Ausdruck der Anerkennung und Wertschätzung des Berufsstandes der 1.900 Hebammen in Österreich.