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Sparsame und effiziente Kontrolle für Städte und Gemeinden
2010-11-17 | Presseaussendungen

Nationalrat beschließt neue und erweiterte Prüfmöglichkeiten für den Rechnungshof

Nach intensiver Diskussion und einstimmiger Zustimmung wird zukünftig die Kontrolle von Gemeinden durch den Bundesrechnungshof erweitert. Die Prüfgrenze wird von 20.000 auf 10.000 Einwohner abgesenkt. Zudem können die jeweilige Landesregierung und der Landtag je zwei Gemeindeprüfungen pro Jahr beantragen. "Von 2.356 Gemeinden in Österreich kann der Bundesrechnungshof nun im Bedarfsfall maximal 103 Kommunen prüfen. Auch die Landesrechnungshöfe können in Einzelfällen auch Gemeinden über 10.000 Einwohner unter die Lupe nehmen. Gemeindeverbände werden so wie bisher ohne zahlenmäßige Beschränkung geprüft. Auch ausgelagerte Betriebe fallen zukünftig in die Kontrolle des Rechnungshofes", berichtet ÖVP-Rechnungshofsprecher Abg. Hermann Gahr aus der Nationalratssitzung von heute, Mittwoch.

Künftig müssen Gemeindeprüfungen in Abstimmung zwischen den Kontrollstellen erfolgen. Gemeindebund und Städtebund forderten, dass es kein Ausufern bei der Kontrolle geben darf. "Es geht vielmehr darum, dass es eine begleitende und beratende Kontrolle gibt statt Belehrungen im Nachhinein", so Gahr. Fehlentwicklungen und Pleiten in der Finanzgebarung von Gemeinden seien nur vermeidbar, wenn Prüfsysteme funktionieren und es Möglichkeiten gibt, Probleme früh genug zu erkennen. Doppelgleisigkeiten und zusätzliche Bürokratie seien in Zeiten, wo gespart werden muss, abzubauen und abzustellen. Prüfungen von Gemeinden müssten unter dem Gesichtspunkt von Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfolgen.

"Bundes- und Landesrechnungshof sowie die Bezirksvertretungsbehörden sind auch gefordert, ihre Ressourcen zielgerecht einzusetzen. Ziel für die Zukunft muss es sein, dass alle Kontrollinstanzen zusammenarbeiten und einander gegenseitig ergänzen. Es geht darum, dass die Kontrolle laufend evaluiert und an den Bedarf angepasst wird", schließt Gahr.