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Prüfkompetenzen des Rechnungshofes werden ausgeweitet
2010-11-09 | Presseaussendungen

Verfassungsauschuss beschließt Gemeindeprüfung ab 10.000 Einwohner

Im Parlament wurde heute, Dienstag, eine umfangreiche Novelle der Prüfkompetenzen des Rechnungshofes für Gemeinden beschlossen. So soll der Bundesrechnungshof zukünftig bereits ab einer Einwohnerzahl von 10.000 tätig werden können. Gleichzeitig können die Landesrechnungshöfe Gemeinden unter dieser Einwohnerzahl
prüfen. ÖVP-Rechnungshofsprecher Hermann Gahr sieht in dieser Neuerung ein gutes Ergebnis langer
Verhandlungen: "Bereits vor über einem Jahr haben wir einen entsprechenden Antrag für die Ausweitung der
Prüfkompetenzen des Rechnungshofes eingebracht. Natürlich waren die Bedenken einzelner Akteure berechtigt
und wir haben uns auf einen Kompromiss einigen müssen. Ich denke jedoch, dass wir zu einer vernünftigen
Lösung gekommen sind."

Für den Fall auffälliger Entwicklungen bei Schulden oder Haftungen soll auf Antrag der Landesregierung oder des Landtages zweimal jährlich auch eine Prüfung durch den Bundesrechnungshof für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern möglich sein. Auch sollen die Gebarungen von ausgelagerten Betrieben sowie - wie bisher schon - Gemeindeverbänden ohne zahlenmäßige Beschränkung geprüft werden können. "Wir hatten im letzten Jahr einige öffentlich gewordene Fälle von ins Trudeln geratenen Gemeinden, wo dem Rechnungshof die Hände gebunden waren. Es geht nicht darum, Doppelprüfungen zu schaffen und die Gemeinden dadurch noch zusätzlich kontrollieren zu wollen, sondern früher auf mögliche Fehlentwicklungen hinweisen zu können", so Gahr abschließend.