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Mehr Chancen für Zivildiener
2010-09-14 | Presseaussendungen

Zivildienstnovelle bringt Vorteile für Jäger und Sportschützen.

In Zukunft werden auch Zivildiener in den Exekutivdienst eintreten können. Möglich macht dies eine Novellierung des Zivildienstgesetzes, die heute, Dienstag, im Innenausschuss des Parlaments beschlossen wird. Der Schwerpunkt der Novelle liegt in einer Lockerung des Waffenverbotes, dem die österreichischen Zivildiener bisher 15 Jahre ab der Entscheidung für den Zivildienst unterlagen. Es wird aber notwendig sein, dass eine teilweise militärische Ausbildung absolviert werden muss. "Die zuständigen  Ministerien werden durch eine Verordnung die Dauer selbst festlegen können, voraussichtlich wird diese Grundausbildung zwischen ein und drei Monaten dauern", berichtet ÖVP-Abg. Hermann Gahr aus dem Innenausschuss.

Weiters wird es auch für Jäger sowie Sport- und Traditionsschützen zukünftig möglich sein, neben und nach dem Zivildienst ihrem Hobby bzw. ihrem Beruf nachgehen zu können. Gahr sieht mit dieser Regelung eine langjährige Forderung vieler Organisationen umgesetzt: "Gerade in ländlichen Gebieten, in denen viele junge Männer in Schützenvereinen oder als Jäger aktiv sind, war diese Ausnahme überfällig. Nun ist der Weg frei für den Dienst an der Gesellschaft", freut sich Gahr.

Mit der Novelle werden die Einsatzgebiete des Zivildienstes auf Kindergärten und Integrationseinrichtungen ausgeweitet sowie eine Verfahrensbeschleunigung und effizientere disziplinäre Maßnahmen sichergestellt. "Diese Neuerungen stellen eine notwendige und sinnvolle Reaktion auf gesellschaftliche Veränderungen dar. Mein Dank gilt Innenministerin Maria Fekter und ihrem Team, die monatelang verhandelt und schließlich diese Vorlage präsentieren konnte", schließt Gahr.