Presseaussendungen
Gahr zur Wolfsproblematik: Wir müssen Weidezonen in Österreich definieren
2021-12-22 | Presseaussendungen

Um die rechtliche Situation rund um die Rückkehr der Wölfe in Österreich zu beurteilen, wurde vom Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs ein Gutachten von Professor Dr. Norer in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten versucht die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Regulierung von Wolfsbeständen – insbesondere auf nationaler österreichischer Ebene – aufzuzeigen. In der Mitgliederversammlung vom Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs wurde die Studie nun offiziell beschlossen.

Darin kommt Dr. Norer klar zu dem Schluss, dass die Änderung der Berner Konvention sowie der FFH-Richtlinie zwar rechtlich möglich sind, aufgrund der hohen Hürden und der notwendigen politischen Positionen und Sichtweisen eher unrealistisch sind. Die Einrichtung von „Wolfsschutzgebieten“ und „wolfsfreien Zonen“ ist europarechtlich unzulässig.

„Ich begrüße das Gutachten und bin froh, dass wir nun endlich ein Papier haben, auf das wir unsere Arbeit stützen und ausrichten können. Ernüchternd ist die Tatsache, dass die Senkung des Schutzstatus zwar rechtlich möglich ist, doch praktisch nicht durchsetzbar ist. Trotzdem müssen wir alles daran setzen und mit vereinten Kräften versuchen, auf allen Ebenen – Europa, Bund und Land – die bestmögliche Lösung für die Wolfsproblematik zu erreichen“, so Gahr.

In Österreich liegt die Zuständigkeit für die Bereiche Naturschutz und Jagd bei den Ländern. Drei Bundesländer (Kärnten, Tirol und Salzburg) haben bereits in diesem Jahr eine Sonderregelung zur leichteren Entnahme von Problemwölfen beschlossen. Diese Bundesländer haben auch bereits Entnahmebescheide für sogenannte Problemwölfe erlassen. In Tirol wurde der Wolf-Abschussbescheid vom LVwG aufgehoben und an die Behörde zur neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen. Ob eine Abschussgenehmigung mit dem EU-Recht vereinbar ist, wurde allerdings nicht beurteilt. Eine Sachentscheidung wäre notwendig, um die Angelegenheit durch alle Instanzen ausjudizieren zu können.

In Tirol haben wir bereits alle rechtlichen Möglichkeiten ausgenützt und eine Sonderregelung eingeführt. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht, jetzt müssen auch die anderen Bundesländer nachziehen. Denn ist der Wolf in Tirol, Kärnten und Salzburg unterwegs und ein Problem, wird es in den nächsten Jahren auch die anderen Bundesländer treffen. Auf Bundesebene muss jetzt ein Wolfsmanagementplan erarbeitet werden, damit wir auch auf Bundesebene alle Möglichkeiten ausschöpfen“, sagt Gahr.

In seinem Gutachten kommt Dr. Norer klar zu dem Schluss, dass die Ausweisung von Weideschutzgebieten mittels Landesverordnung empfohlen wird. Besonders Gebiete, in denen aufgrund der topografischen Lage kein Herdenschutz möglich ist und die Almwirtschaft in Gefahr ist, können als „Weideschutzgebiet“ definiert werden. Mögliche Entnahmen von Problemwölfen müssen im Einzelfall immer geprüft werden und mittels Bescheid behördlich erteilt werden.

„Unsere Aufgabe ist es jetzt, dass wir Weideschutzgebiete definieren müssen. In vielen Gebieten in Tirol ist kein Herdenschutz möglich. Zahlreiche Studien haben das bereits bewiesen und auch die Praxis zeigt es Jahr für Jahr, dass die Übergriffe von Wölfen auf Weidetiere steigen. In Finnland und Schweden wird das bereits praktiziert und funktioniert. Laut dem Gutachten von Dr. Norer ist es auch in Österreich möglich und darum müssen wir uns an die Arbeit machen, alle Möglichkeiten, die uns das Norer-Gutachten aufzeigt, auch umzusetzen. Es braucht daher eine österreichweite Abstimmung und Zusammenarbeit, um eine bundesweite Strategie erarbeiten zu können “, fordert Gahr abschließend.