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Gahr: Bundesregierung entlastet mit Teuerungsausgleich besonders Betroffene
2022-03-23 | Presseaussendungen

IN der Nationalratssitzung am 23.3.22 wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien der gesetzliche Rahmen für den Energiekostenausgleich beschlossen. Jeder Haushalt bekommt einen 150 Euro Gutschein, dieser soll die nächste Stromrechnung um genau diesen Betrag kürzen. Voraussetzung für das Einlösen des Gutscheins ist, dass das Haushaltseinkommen bei Einpersonenhaushalten nicht 55.000 Euro und bei Mehrpersonenhaushalten nicht 110.000 Euro überschreitet.

„Die Bundesregierung kennt die Sorgen der Bevölkerung. Wir nehmen die Situation ernst und haben die richtigen Maßnahmen gesetzt. Mit dem Energiekostenausgleich hilft die Bundesregierung gezielt und vor allem wird es gleich bei der nächsten Stromrechnung spürbar sein“, so kommentiert der Tiroler Abgeordnete Hermann Gahr den heutigen Beschluss.

Nicht nur Österreich, sondern ganz Europa kämpft derzeit mit einer hohen Inflationsrate und das macht sich besonders bei den hohen Energiepreisen bemerkbar. „Die Bundesregierung hat bereits mit mehreren Maßnahmen gegen die Teuerung reagiert etwa 100 Euro Entlastung für einen durchschnittlichen Haushalt durch Entfall des Ökostromförderbeitrages und der Pauschale. 300 Euro durch die Verdoppelung des Teuerungsausgleichs für einkommensschwache Gruppen. 150 Euro Energiekostenausgleich für Haushalte bis zur Höchstbemessungsgrundlage. Das sind ordentliche Hilfspakete, die wir bereits geschnürt haben, um gezielt zu helfen“, bekräftigt der Tiroler.

Energiepaket gegen Teuerung

Am Wochenende präsentierte die Bundesregierung weitere Maßnahmen gegen die Teuerung, um besonders kleine und mittlere Einkommen zu entlasten. „Jeder bemerkt die Preissteigerungen, die durch den Ukraine-Krieg befeuert werden, direkt an der Zapfsäule und somit in der Geldbörse. Besonders Pendler im ländlichen Raum leiden darunter. Darum wird bis 30.6.2023 die Pendlerpauschale um 50 Prozent erhöht sowie der Pendlereuro vervierfacht. Für Negativsteuerbezieher gibt es einen einmaligen negativsteuerfähigen Betrag in Höhe von 100 Euro. Auch beim Agrardiesel wird es einen Kostenausgleich geben. Um die explodierenden Spritpreise zu untersuchen, haben wir den Kartellanwalt eingeschaltet. Hier wollen wir konkrete Antworten haben, wieso in Österreich die Spritpreise schneller gestiegen sind, als in anderen Ländern“, so Gahr abschließend.