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Gahr: Bundesregierung sagt Verkehrsrowdys den Kampf an
2022-04-28 | Presseaussendungen

IN der Nationalratssitzung am 28.4.22 wurde mit Mehrheit eine Novelle des KFG-Gesetzes beschlossen. Vor allem der illegalen Tuning Szene und Verkehrsrowdys werden damit der Kampf angesagt.

Das Gesetz sieht zahlreiche Verschärfungen etwa schnellere Kennzeichnen und Autoschlüsselabnahmen, „Stilllegen des Autos“ bis zu 72 Stunden sowie höhere Verkehrsstrafen bis zu 10.000 Euro vor. „Wer auf unseren Straßen absichtlich Lärm und Gestank verursacht oder sich besonders rücksichtslos verhält, wird künftig leichter und schneller aus dem Verkehr gezogen. Im Fokus der Novelle steht der Schutz der Menschen, besonders der Anrainer, die sehr unter illegalen Tuning-Treffen leiden“, betont der Tiroler Abgeordnete und Verkehrsausschussmitglied Hermann Gahr.

Tuning Treffen wie etwa das bekannte GTI-Treffen in Reifnitz in Kärnten sind für viele Menschen ein Spektakel, die sich gerne Autos ansehen. Doch nicht alle Besucher kommen, um ihre Autos zu zeigen oder sie anzusehen, einige veranstalten illegale Autorennen oder frönen dem bekannten „Gummi Gummi“ (Driften oder Kreiseln). Für die Anrainer ist die Lärm- und Abgasbelastung teilweise unerträglich, viele verlassen für die Zeit des Treffens sogar ihren Wohnort.

„Wenn Menschen ihr Heim verlassen müssen, weil sie durch Tuning-Treffen nicht mehr ungestört und ruhig leben können, dann ist endgültig eine Grenze überschritten. Oft werden Fahrzeuge so umgebaut, dass sie Explosionsgeräusche im Abgastrakt erzeugten. Neben Lärmerregung und der enormen Umweltbelastung sind leider auch gefährliches Fahrverhalten wie starke Anfahrbeschleunigung, abruptes Abbremsen, Schleudern, Driften oder Kreiseln eine große Gefahr für die Verkehrssicherheit. Künftig kann die Polizei bei solchen Manövern härter durchgreifen. Die Abnahme des Zulassungsscheines sowie der Kennzeichentafeln ist möglich, auch die Strafen werden bis zu 10.000 Euro erhöht und eine Mindeststrafe von 300 Euro wird festgelegt. Wer wiederholt gegen Gesetze verstößt, wird an der Weiterfahrt bis zu 72 Stunden gehindert. Dieses Paket kann sich sehen lassen, wer sich nicht an die Verkehrsregeln hält und  Menschen gefährdet muss auch die Konsequenzen tragen“, so Gahr.

Mit diesem Paket ist der zweite Teil eines umfassenden Anti-Raser-Paketes beschlossen worden. Vorgesehen ist in einem dritten Teil, die Beschlagnahmung des Fahrzeuges bei extremen Rasen. Dieser Punkt ist legistisch nicht leicht umzusetzen, doch es wird daran gearbeitet.

„Mit diesem Gesetz möchten wir gegen die schwarzen Schafe der Tuner Szene vorgehen, die absichtlich andere Menschen gefährden. Das Gesetz zielt nicht gegen Autoliebhaber ab, denn wer sein Auto liebt und es hegt und pflegt, wird wahrscheinlich auch nicht auf die Idee kommen, es mutwillig durch Driften oder gefährliche Fahrmanöver zu zerstören. Es sind immer nur einige wenige, die den Ruf von Tunern bzw. Autoliebhabern zerstören und gegen diese Rowdys gehen wir mit diesem Gesetz vor“, so Gahr abschließend.