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Novelle im Glücksspielgesetz schafft klare Regelungen im bisherigen Wildwuchs
2010-04-13 | Presseaussendungen

Ministerrat verabschiedet neues Gesetz - Spielerschutz und Kontrolle als wesentliche Inhalte

Erfreut zeigt sich ÖVP-Abg. Hermann Gahr über den heutigen Ministerratsbeschluss zum Glücksspielgesetz. "Lange hat es gedauert, nun konnte nach vielen Verhandlungsrunden eine gute Lösung gefunden werden. In vielen Gemeinden, wo das Kleine Glücksspiel bisher verboten war, führte das oft nicht legale Aufstellen von Spielautomaten zu einem unüberschaubaren Wildwuchs. Durch eine Gesetzeslücke sind immer mehr Spielhöllen entstanden, was eine Ausweitung des illegalen Glücksspiels zur Folge hatte. Mit der heute im Ministerrat beschlossenen Novelle gibt es klare Regelungen und Überprüfungsmöglichkeiten seitens der Behörden", ist Gahr erleichtert.

In jedem Bundesland darf pro 1.200 Einwohner ein Automat aufgestellt werden und die Mindestgrenzen werden transparenter gestaltet. Der Höchsteinsatz liegt bei zehn Euro pro Spiel, die Maximalgewinnsumme bei 10.000 Euro. Die Volljährigkeit der Spielteilnehmer wird durch Ausweiskontrollen überprüft. Die Kontrolle der Automaten ist durch den Anschluss an das Bundesrechenzentrum garantiert, und die Finanzverwaltung wird im Rahmen einer sogenannten SOKO Glücksspiel zusätzliche Stichproben machen. Gahr dazu: "Es geht um Spielerschutz und wirkungsvolle Kontrolle. Diese beiden aus meiner Sicht wesentlichen Punkte werden berücksichtigt. Die teilweise undurchschaubaren Zustände sollten nun beseitigt sein."

Kein Verständnis kann Gahr für die Kritik der Grünen aufbringen, die Glücksspiel grundsätzlich verbieten wollen. "Zuerst totales Rauchverbot, jetzt totales Glücksspielverbot. Die grüne Verbotspolitik lehnen wir ab. Es geht darum, die Realität zu erkennen und auf die tatsächlichen Probleme Antworten zu finden", so Gahr.

Bereits vor zwei Monaten hat Gahr eine Petition zum Glücksspielgesetz im Parlament eingebracht und konkret auf den Wildwuchs in der Gemeinde Jenbach aufmerksam gemacht. "Mit dem Beschluss von heute sind viele meiner Forderungen umgesetzt. Ich glaube, dass diese Missstände mit der vorliegenden Novelle nun beseitigt sind und den Behörden ausreichend Möglichkeiten zur Kontrolle gegeben werden. Mein Dank gilt dem Verhandlungsteam rund um Staatssekretär Reinhold Lopatka", schließt Gahr.