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Gahr fordert Pünktlichkeit der ÖBB in allen Belangen und Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes
2010-03-24 | Presseaussendungen

Fahrgastrechte und Reisequalität für Bahnkunden müssen ausgebaut werden

Im Nationalrat soll heute die Umsetzung einer EU-Vorordnung für mehr Kundenfreundlichkeit für Bahnkunden beschlossen werden. So soll es zukünftig ab einer Verspätung von einer Stunde eine Entschädigung von 25 Prozent des Preises und ab einer Verspätung von zwei Stunden eine Entschädigung von 50 Prozent geben. Besitzer von Jahreskarten sollen zehn Prozent rückerstattet bekommen, wenn der Pünktlichkeitsgrad unterschritten wird. "Diese von der EU vorgegebenen Beschlüsse sind zu begrüßen, weil nun endlich einer langen Forderung  nach mehr Kundenfreundlichkeit bei den ÖBB nachgekommen wurde. Dem Beschluss im Nationalrat muss jedoch ein weiterer Qualitätsschub folgen", fordert ÖVP-Rechnungshofsprecher Abg. Hermann Gahr heute, Mittwoch.

Zu hinterfragen sei zudem, warum das Bahnunternehmen den Pünktlichkeitsgrad, der 2010 bei 90 Prozent liegt, selbst festlegt und man damit nicht eine Institution wie zum Beispiel die Arbeiterkammer beauftragt hat.

Gahr hofft, dass die Fahrpreisentschädigung keine Alibi-Aktion ist und fordert die Bahn auf, noch besser, pünktlicher und kundenfreundlicher zu werden. Besonders wichtig sei auch eine praxistaugliche Umsetzung der Entschädigungsvarianten, die heute beschlossen werden sollen. "Kinderfreundlichkeit und Verlässlichkeit müssten eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Der Kunde ist König, dieser Leitspruch sollte auch für die ÖBB Gültigkeit haben", so der ÖVP-Abgeordnete weiter.

Der ÖVP-Rechnungshofsprecher nahm abschließend auch Bezug auf die jüngsten Empfehlungen des Rechnungshofes. "Besonders die für viele Kunden auf den ersten Blick günstigen Sonderaktionen der ÖBB oder die nicht nachvollziehbaren Pensionsregelungen wurden zuletzt besonders kritisiert. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, und ich hoffe auf eine rasche Umsetzung der Optimierungsvorschläge."