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Neues Fremdenrecht - eine Novelle mit Augenmaß
2011-04-13 | Presseaussendungen

In der Sitzung des Innenauschusses wurde eine umfangreiche Novelle des Fremdenrechts beschlossen. Zentrale Punkte betreffen die Anwesenheitspflicht für Asylwerber sowie die Einführung der Rot-Weiß-Rot Karte, die klare Regeln für die Zuwanderung nach Österreich schafft. ÖVP-Abg. Hermann Gahr, Mitglied im Innenausschuss, sieht einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einem effektiven, aber auch humanen Fremdenrecht getan: "Die ÖVP hat immer die Meinung vertreten, dass jene Menschen, die aufgrund von Verfolgung aus unterschiedlichsten Gründen Schutz und Hilfe brauchen, diese in Österreich auch bekommen sollen."

Um die Asylverfahren möglichst effizient und rasch durchführen zu können, müssen die Asylwerber zukünftig maximal bis zu sieben Tage in der Erstaufnahmestelle anwesend sein. So werden ein plötzliches Untertauchen und ein damit verbundenes ewig langes Verfahren von Beginn an verhindert. "Aus meiner Sicht hilft diese Lösung sowohl den Betroffenen, da sie rasch Klarheit über ihren Status erhalten, als auch den Behörden, die die Verfahren bedeutend schneller abwickeln können", so Gahr zur Anwesenheitspflicht.

Was die Frage der Zuwanderung betrifft, so müsse sich Österreich jene Menschen, die ins Land kommen, selber aussuchen können. Die Kriterien für eine Niederlassung oder Arbeitserlaubnis werden nach einem Punktesystem beurteilt, wobei die Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung oder auch das Bruttogehalt entscheidend sein werden. "Wesentlich für uns ist in diesem Zusammenhang die Beherrschung der deutschen Sprache, und zwar bereits vor der Zuwanderung auf einem einfachen Niveau."

"Insgesamt haben wir heute ein vernünftiges Paket für ein Fremdenrecht mit Augenmaß verabschiedet. Mein Dank gilt Innenministerin Maria Fekter und ihrem Team", schließt Gahr.