Presse
Maßnahmen gegen Telefonkeilerei im Lotterie- und Glücksspielbereich beschlossen
2011-03-19 | Presseaussendungen
Ausweitung auf alle telefonisch abgeschlossenen Verträge als Ziel

Die Belästigung durch unerwünschte Anrufe ärgert viele Menschen. Gegen die mündlich via Telefon abgeschlossenen Verträge im Glücksspielbereich, die immerhin 80 Prozent aller auf diese Weise entstehenden Vereinbarungen umfassen, wurden im Parlament am Donnerstag dieser Woche entsprechende Maßnahmen gesetzt. "Wir haben auf die lästigen Anrufe und oft ohne Wissen der Konsumenten abgeschlossenen Verträge reagiert. Zwar werden die Regelungen vorerst nur für Glücks- und Lottospiele gültig sein, wir bemühen uns aber um eine Ausweitung auf alle am Telefon abgeschlossenen Verträge", zeigt sich VP-Nationalrat Hermann Gahr vorerst zufrieden.

Zukünftig wird es für die Konsumentinnen und Konsumenten ab Erhalt einer Dienstleistung oder Ware ein siebentägiges Rücktrittsrecht geben. Damit wurde auf die bisher oft gängige Praxis der Betrüger, erst viele Monate nach erbrachter Leistungen eine Rechnung auszustellen, was dann oft mit dem Verlust der Möglichkeit eines kostenlosen Rücktritts verbunden war, reagiert. Gahr sieht einen weiteren wichtigen Schritt gegen lästige Telefonwerbung getan, hofft jedoch auf weitere Maßnahmen. "Auf europäischer Ebene wird bald eine neue Verbraucherrichtlinie diskutiert werden und ich bin zuversichtlich, dass sich unsere Verhandler in Brüssel im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten gegen die Telefonkeilerei einsetzen werden. Geschäfte am Telefon sind Geschäfte mit ungewissen Spielregeln und Gefahren. Nun sind 80 Prozent einmal gelöst, jedoch müssen auch die restlichen 20 Prozent rasch angegangen werd en", schließt Gahr.